Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Bauhaus-Universität Weimar ist bemüht, ihre Webseite bauhaus-commons.eu im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Webseite ist mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 und mit den Web Content Accessibility Guidelines 2.0 teilweise vereinbar.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 30. Mai 2022 aktualisiert.
Grundlage der Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit sind eigene Bewertungen.

Noch bestehende Mängel

  • Partiell nicht ausreichender Kontrast von Vorder- und Hintergrundfarben
  • Ausstehende Navigationssmöglichkeit mit der Tastatur
  • Fehler in der Website-Struktur
  • Alternativtext für Video

Aktivitäten

Wir arbeiten daran, unsere Website barrierefrei nutzbar zu machen. Die genannten noch bestehenden Mängel werden sukzessive behoben.

Feedback und Kontaktangaben

Wenn Sie uns eine Rückmeldung zu etwaigen Mängeln in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen geben möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an neb@uni-weimar.de.

Durchsetzungsverfahren

Wenn wir Ihre Rückmeldungen aus Ihrer Sicht nicht befriedigend bearbeiten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen wenden. Diese Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen oder deren Verbänden und öffentlichen Stellen des Bundes außergerichtlich beizulegen.
Die Schlichtungsstelle zum Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen finden Sie online hier: www.schlichtungsstelle-bgg.de